Wohnanlagen
Treppenhäuser, Kellerräume und Tiefgaragen.
Alles für WohnanlagenFür Wohnanlagen und Unternehmen
Wenn die normale Reinigung nicht mehr reicht. Wir reinigen Böden, Sanitär, Küchen, Treppenhäuser und Tiefgaragen gründlich. Einmalig oder im festen Turnus.
23.07.2026 · 13:17 UhrAuch bei einer Grundreinigung steht im Angebot, welche Bereiche wir wie reinigen. So sieht ein Auszug aus.
| Bereich | Tätigkeit | Turnus |
|---|---|---|
| Böden | Maschinelle Reinigung | einmalig |
| Sanitär | Fliesen, Armaturen und WC gründlich reinigen | einmalig |
| Küche | Fronten, Arbeitsflächen und Geräte außen reinigen | 2x jährlich |
| Tiefgarage | Kehren, Laub und Schmutz entfernen | einmalig |
Treppenhäuser, Kellerräume und Tiefgaragen.
Alles für WohnanlagenBüros, Sanitärräume, Küchen und Sozialräume.
Alles für UnternehmenWenn die normale Reinigung nicht mehr reicht, vor einem Einzug, nach Umbauarbeiten oder einmal im Jahr.
Das hängt vom Objekt ab. Den Termin legen wir nach der Besichtigung fest.
Einmalige Grundreinigungen rechnen wir nach Ausführung ab. Im festen Turnus kann sie Teil der Monatspauschale sein.
Ja. Tiefgaragen und Kellerräume gehören dazu. Alles zur Tiefgaragenreinigung.
Ja. Nach dem Bau, einem Umbau oder einer Sanierung. Alles zur Bauendreinigung.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Uhrzeit. Den Nachweis bekommen Sie auf Wunsch.
Anfrage
Vier kurze Schritte. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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