Wohnanlagen und Hausverwaltungen
Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, Mülltonnenplätze und Tiefgaragenzufahrten.
Alles für WohnanlagenFür Wohnanlagen und Hausverwaltungen
Den Winterdienst bieten wir nur Kunden unseres Hausmeisterservice an. Wir räumen und streuen mit Splitt oder Granulat bei Glätte. Bereitschaft vom 1. November bis 31. März. Jeden Einsatz dokumentieren wir mit Foto und Uhrzeit. Wir arbeiten in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Heidelberg, Mannheim und Umgebung.


Im Leistungsverzeichnis steht jede Fläche, die wir im Winter räumen und streuen. So sieht ein Auszug aus.
| Fläche | Tätigkeit | Zeitraum |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Grundstück | Räumen und Streuen mit Splitt oder Granulat bei Glätte | 01.11. bis 31.03. |
| Hauszugänge und Eingänge | Räumen und Streuen mit Splitt oder Granulat bei Glätte | 01.11. bis 31.03. |
| Zufahrt Tiefgarage | Räumen und Streuen mit Splitt oder Granulat bei Glätte | 01.11. bis 31.03. |
Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, Mülltonnenplätze und Tiefgaragenzufahrten.
Alles für WohnanlagenVom 1. November bis 31. März.
Mit Splitt oder Granulat. Streusalz nur dort, wo die Satzung Ihrer Gemeinde es erlaubt.
Das regelt die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Räumzeiten legen wir im Vertrag fest. Für einige Städte stehen die Zeiten der Satzung hier, Stand Oktober 2026.
In Frankfurt müssen die Gehwege an allen Tagen, auch an Sonn- und Feiertagen, von 7 bis 22 Uhr frei von Schnee und Glätte sein. So steht es in § 11 der Straßenreinigungssatzung, Merkblatt der Stadt Frankfurt.
Werktags, also montags bis samstags, von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Schnee, der nach 22 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr am nächsten Morgen weg sein. So steht es in § 9 der Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach.
Von 7 bis 21 Uhr, an allen Tagen. Schnee, der über Nacht gefallen ist, muss bis 8.30 Uhr weg sein. So steht es in § 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Darmstadt.
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr müssen die Gehwege geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 21 Uhr. So steht es in § 6 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Heidelberg.
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Wird es tagsüber bis 20 Uhr glatt, muss gleich geräumt und gestreut werden. So steht es in §§ 5 und 6 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim.
Mit einer Bereitschaftspauschale für die Saison und einem festen Preis je Einsatz. Jeder Einsatz ist mit Foto und Uhrzeit belegt.
Ja. In Rhein-Main kehren wir den Splitt mit der Kehrmaschine weg. Das rechnen wir wie einen Einsatz ab. Mehr dazu bei der Parkplatzreinigung.
Anfrage
Vier kurze Schritte. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.